AGB
- Wir sind ein Unternehmen, das ausschließlich an gewerbliche Abnehmer liefert.
- Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Nebenabreden und Zusagen unserer Vertreter werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Durch Erteilung des Auftrages gelten unsere Bedingungen als angenommen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich bestätigt. Die Preise werden in Euro gestellt und gelten grundsätzlich ab Hamminkeln, ausschließlich Verpackung.
- Die Lieferung erfolgt immer, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Bestellers. Ohne Anweisung des Bestellers erfolgt die Lieferung jeweils auf dem für uns günstigsten Weg. Der Liefertermin gilt als Richttermin. Unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Ausfall von Betriebsmaschinen, Transportschwierigkeiten, verspätete Anlieferung durch Zulieferfirmen u.ä., entbinden uns von festgelegten Lieferzeiten, ohne dass der Auftraggeber berechtigt ist, die Bestellung zu stornieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
- Mehr- oder Minderlieferungen von Etiketten bis zu 10% bleiben vorbehalten. Geringe Abweichungen in Größe, Farbe und der sonstigen Ausführung bilden keinen Grund für Beanstandungen seitens des Käufers. Bei Rollen-Etiketten gilt ein unbrauchbarer Anteil von 2% als handelsüblich. Abrufaufträge sind innerhalb eines Jahres abzunehmen, anderenfalls steht es uns frei, die Restware ohne Abruf auszuliefern.
- Für gelieferte Etikettenauszeichnungsmaschinen übernehmen wir Garantie in der Form, dass wir für die Dauer von 6 Monaten ab Tag der Lieferung alle Schäden und Störungen der Maschinen, die sich auf mangelhafte Ausführung oder fehlerhaftes Material zurückführen lassen, kostenlos beseitigen. Schäden, die durch natürliche Abnutzung, insbesondere von Druckköpfen, Gummi-, Filz- und Elektroteilen entstehen, fallen nicht unter die Garantie. Die Garantie erlischt, wenn der Besitzer oder Drittpersonen mechanische Veränderungen an den Maschinen vorgenommen haben. Reparaturen während der Garantiezeit dürfen somit nur von uns vorgenommen werden, auch wenn sie nicht unter die Garantie fallen. Kosten für Hin- und Rücktransport der Maschinen gehen stets zu Lasten des Kunden. Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren wird auf 6 Monate begrenzt.
- Beanstandungen sind bei Etiketten nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird Ersatz geliefert, bei Gütemängel jedoch nur, wenn die fehlerhafte Stückzahl zurückgegeben wird.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Gewährleistungen oder aus vereinbarten Service-Verträgen sind ausgeschlossen.
- Der Käufer ist nicht davon entbunden, die ihm angebotenen Materialien durch Klebeversuche auf ihre Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Wir können daher keine Gewähr für die Eignung unserer Etiketten für den beabsichtigten Verwendungszweck übernehmen.
- Urheberrecht, Entwürfe, Muster. Bei Ausführungen nach vom Besteller übergebenem Muster hat dieser allein das Eigentumsrecht zu vertreten. Durch uns hergestellte Muster, Klischees, Stanzen und Entwürfe bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugängig gemacht werden. Der Entwurf wird berechnet, falls ein Auftrag nicht erteilt wird.
- Unsere Zahlungsbedingungen lauten, soweit nichts anderes vereinbart: vom Rechnungsdatum ab in 30 Tagen rein netto oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto. Bei Serviceleistungen aller Art lautet unsere Zahlungsbedingung: vom Rechnungsdatum ab in 10 Tagen netto. Bei einem Warenwert unter 77,00 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 25,50 €.
- Von Bestellern, die unsere Zahlungsbedingungen nicht einhalten oder von denen uns bekannt wird, dass die Kreditwürdigkeit zurückgegangen ist, können wir Vorauskasse oder Sicherungsübereignung verlangen. Bei Nichteinhaltung einer hierzu gesetzten, angemessenen Frist sind wir zum Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt oder können Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Für sämtliche gelieferten Waren gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt bis zum Vollausgleich unserer Forderungen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
- Die AGB gelten nicht für Software-Leistungen, für diese gelten besondere Bedingungen. Hier haftet die Firma System Print GmbH maximal in Höhe des Wertes der gelieferten Software. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist 46483 Wesel für beide Teile ohne Begrenzung des Streitwertes.



